Kosten

 

Die Kosten für eine Erstberatung betragen höchstens 190,00 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

 

Es besteht die Möglichkeit für ein Beratungsgespräch beim Anwalt und für seine außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe zu beantragen. Beratungshilfe erhalten Rechtssuchende, die arm sind im Sinne des Gesetzes und wenn keine andere Möglichkeit der kostenlosen Beratung besteht. Eine andere Möglichkeit der kostenlosen Beratung ist z.B. die Rechtsberatung beim ASTA für Studenten oder das Jugendamt.

Beratungshilfe sollten Sie bei dem Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichts beantragen, bevor Sie den Anwalt zu einem ersten Gespräch aufsuchen. Bei der Antragstellung müssen Sie dem Rechtspfleger Ihr Anliegen schildern und ihm alle Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen vorlegen. Sie erhalten beim Gericht einen Berechtigungsschein, den Sie dann dem Anwalt vorlegen.

 



Sie können für ein Gerichtsverfahren Verfahrenskostenhilfe oder Prozeßkostenhilfe beantragen. Die Bewilligung erfolgt durch das Gericht wenn Sie arm sind im Sinne des Gesetzes und wenn für Ihr Anliegen oder Ihre Verteidigung Aussicht auf Erfolg besteht. Die Bewilligung gilt jedoch nur für die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten, nicht aber für die Kosten des gegnerischen Anwalts. Im Falle des Unterliegens in einem Rechtsstreit müssen Sie daher die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben kann nachträglich die Bewilligung aufgehoben werden oder es können nachträglich Ratenzahlungen angeordnet werden.