Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

 

Wenn Paare sich trennen haben sie oft viele gemeinsame Jahre miteinander verbracht. Es gab gemeinsame Vorstellungen und Ziele, die plötzlich ohne Bedeutung sind. Es bedarf der Neuorientierung. Regelungen z.B. zum Unterhalt, zu Haushaltsgegenständen, zur Ehewohnung und zum Zugewinn, sowie zur Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte sind zu treffen. Es ist zu entscheiden, wo die gemeinsamen Kinder zukünftig wohnen und wie oft sie den anderen Elternteil sehen. Gleich von wem die Trennung ausgeht, auf beiden Seiten ist sie mit Emotionen verbunden. Trotz aller Emotionen in der schwierigen Zeit nach einer Trennung lohnt es sich zu verhandeln mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung aller Angelegenheiten.

 

Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung. Ich berate und unterstütze Sie, wenn Sie eine außergerichtliche Konfliktlösung anstreben. In Gerichtsverfahren werden Sie engagiert und kompetent vertreten.

  

Meine Leistungen sind z.B.

 

Gestaltung und Prüfung von Verträgen 

  • vor und während der Ehe und nach einer Trennung
  • vor und während der Lebenspartnerschaft und nach einer Trennung
  • bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 

Beratung und Vertretung

  • bei Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • bei Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt,
  • bei Regelungen zu Ehewohnung und Haushaltsgegenständen
  • bei Kindschaftsangelegenheiten, elterliche Sorge und Umgangskontakte
  • bei Familiensachen mit internationalem Bezug
  • in Fällen häuslicher Gewalt

Vertretung des Kindes als Verfahrensbeistand