Scheidung Online

In Deutschland kann eine Ehe nur das das zuständige Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt gestellt werden. Wenn sich die Ehegatten einig sind ist ein zweiter Anwalt nicht erforderlich.

 

„Scheidung Online“ bedeutet, dass die Anwältin/der Anwalt über E-Mail beauftragt wird den Ehescheidungsantrag zu stellen. Die gesamte Korrespondenz mit der Anwältin/dem Anwalt kann über E-Mail erfolgen.

 

Das Gericht muss die Beteiligten zu den Voraussetzungen der Ehescheidung jedoch persönlich anhören. Bei dem für das Scheidungsverfahren zuständigen Familiengericht, ggfls. bei dem Familiengericht an Ihrem Wohnort,  findet daher mindestens ein Anhörungstermin statt, zu dem das persönliche Erscheinen der Ehegatten bzw. des Ehegatten erforderlich ist. 

 

Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Angaben zu vollständigem Namen, Geburtstag und Adresse beider Ehegatten und der gemeinsamen Kinder.
  • Angaben zur letzten gemeinsamen Anschrift.
  • Angaben zu Zeitpunkt und Ablauf der Trennung (Trennung innerhalb der Wohnung oder Auszug eines Ehegatten).
  • Angaben zu Wohnort und Umgangskontakten, ggfls. Wechselmodell  der Kinder.
  • Angaben zur Regelung über Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat.
  • Angaben zu Rechtsstreiten zwischen den Eheleuten.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der minderjährigen gemeinsamen Kinder

 

Wenn Sie mich beauftragen kann selbstverständlich zu jeder Zeit auch ein persönliches Beratungsgespräch  stattfinden oder eine Beratung per Telefon erfolgen.